Rahmenhygieneplan

Berufskolleg Neandertal (Stand 02.08.2023)

Grundlage: Rahmenhygieneplan für Schulen, Kreis Mettmann

Die aktuelle Situation wird weiterhin durch das Gesundheitsamt und die Schule genau beobachtet, Maßnahmen zum Infektionsschutz abgestimmt und angepasst.

In Schulen befinden sich viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Deshalb müssen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) und empfohlenen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts die Hygienepläne und innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Mit den Hygieneplänen wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in der Schule zu minimieren.

Inhalt

1.      Hygiene in Klassenräumen

1.1.   Lufthygiene

1.2.   Durchführung der Selbsttests

1.3.   Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden

1.4.   Ausstattung

1.5.   Händereinigung

2.      Hygienemaßnahmen und Infektionsminderung:

2.1.   Sanitärbereiche

2.2.   Ein-und Ausgänge

2.3.   Flur und Treppenhaus

2.4.   Pausenbereiche und Aufsichten

3.      Persönliche Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen

3.1.   Medizinische Masken

4.      Risikominimierung bei Covid 19

5.      Meldepflicht und Sofortmaßnahmen

1.      Hygiene in den Klassenräumen

1.1.  Lufthygiene

Die Klassenräume, Teamräume, Besprechungsräume werden bei angemessener Witterungslage durchgängig gelüftet (geöffnete Fenster, situationsabhängig offene Tür). Bei deutlich geringeren Temperaturen erfolgt eine Lüftung per Stoßlüftung.

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

1.2.  Durchführung der Selbsttests

Regelung entfällt im Schuljahr 2023/24.

1.3.  Reinigung von Flächen, Gegenständen und Fußböden

  1. Die Klassenräume werden nach Schulschluss durch die Reinigungskräfte nach Regelplan gereinigt.
  2. Für die Schullehrküchen und die Mensa gelten gesonderte Hygienepläne.

1.4.  Ausstattung

enfällt im Schuljahr 2023/24

1.5.  Händereinigung

Das häufige Händewaschen verringert die Bakterien- und Virenanzahl auf der Haut. Die Hände sollen nach den bekannten Händewaschregeln gründlich gereinigt werden. Seife wird zur Verfügung gestellt. In den Foyers der Gebäude A, B und C finden sich Spender mit Handdesinfektionsmittel.

Es wird ergänzend die Verwendung eigener Hautpflegemittel empfohlen.

Händewaschen bzw. -desinfektion wird empfohlen:

  • nach Husten, Niesen in der Hand, nach Gebrauch eines Taschentuches
  •  nach dem Toilettenbesuch

2.    Hygienemaßnahmen und Infektionsminderung außerhalb der Klassenräume

keine gesonderten Regelungen im Schuljahr 2023/24

2.1.  Sanitärbereiche

2.2.  Ein -und Ausgänge

2.3.  Flur und Treppenhaus

2.4.  Pausenbereiche und Aufsichten

3.    Persönliche Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen

3.1.  Medizinische Maske

Entfällt im Schuljahr 2023/24

4.    Risikominimierung bei Covid 19 - Risikogruppen

entfällt im Schuljahr 2023/24

 5.      Meldepflicht und Sofortmaßnahmen:

Es besteht eine Meldepflicht gem. Infektionsschutzgesetz.

Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler/innen sowie Beschäftigte des Berufskollegs Neandertal dürfen sich bei Krankheitsanzeichen für Infektionserkrankungen, die auf eine meldepflichtige Infektion hinweisen könnten, nicht ohne negativen Testnachweis auf dem Schulgelände aufhalten.

Schüler/innen informieren die Klassenleitungen, die Lehrkräfte das Vertretungsbüro und die Schulleitung über ihr Fehlen aus Krankheitsgründen.

Bei Auftreten von o.g. Symptomen und positivem bzw. fehlendem aktuellen Selbsttest ist die Schule zu verlassen. Bei minderjährigen Schüler/innen werden die Eltern entsprechend informiert und bis zur ggf. erforderlichen Abholung getrennt von der Lerngruppe untergebracht.

Die Schulleitung informiert bei positiven Testergebnissen das zuständige Gesundheitsamt, das über das weitere Vorgehen entscheidet. Grundsätzlich gelten die jeweils aktuellen Quarantänebestimmungen der Coronaschutz-Verordung.

Informationen über die aktuellen Bestimmungen finden sich auf der Homepage des Schulministeriums unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

sowie auf der Seite des Landes NRW unter:

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#35e364cf

 Der vorliegende Rahmenhygieneplan wird den aktuellen Vorgaben entsprechend laufend angepasst.

Zuletzt geändert: Sonntag, 30. Juli 2023, 13:04