01 | Schulvertrag
- § 1 Gegenstand des Vertrages
- Das Berufskolleg bietet die Teilnahme an dem Bildungsgang
- § 2 Vereinbarungen zum sozialen Umgang miteinander
- Wir sind eine Schule ohne Rassismus und mit Courage. Der soziale Umgang miteinander orientiert sich an unserem Schulprogramm (vgl. Leitsatz 1) sowie an den Grundsätzen einer Schule ohne Rassismus und mit Courage.
- Verstöße gegen die Vereinbarungen zum sozialen Miteinander können zu Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG führen. Ansprechpartner/innen bei Störungen des sozialen Miteinanders sind die Schulsozialarbeiterinnen, Kollegen/innen des schulischen Beratungsteams sowie die Verbindungslehrer/innen und Schüler/innen der SV.
- § 3 Persönliche Daten
- Änderungen der Melde- bzw. Stammdaten (Namensänderung, Meldeadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) der Schülerin/des Schülers sind dem/der Klassenlehrer/in und dem Sekretariat zeitnah (max. nach einer Woche) mitzuteilen. Das Sekretariat ist täglich von 8.00 - 12.00 Uhr und montags bis donnerstags 13.00 – 15.00 Uhr u. a. zu diesem Zweck geöffnet. Zur Nutzung von Lernplattformen im und für den Unterricht ist eine E-Mail-Adresse einzurichten und angemessen zu pflegen.
- § 4 Stundenplanänderungen und Vertretungen
- Der Stunden- und Vertretungsplan kann über die kostenfreie Smartphone App “UntisMobile” eingesehen werden. Jede Klasse erhält einen eigenen Zugang, der nicht an klassenfremde Schüler/innen weitergegeben werden darf. Stundenplanänderungen und Vertretungen werden zusätzlich auf dem “digitalen schwarzen Brett“ in der Eingangs- halle angezeigt und/oder werden der Klasse mündlich rechtzeitig mitgeteilt. Bleibt eine Klasse ohne Lehrer/in, so meldet dies der/die Klassensprecher/in 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
- § 5 Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien
- Während der Unterrichtszeiten ist die Verwendung von Mobiltelefonen und ähnlichen Telekommunikationsmitteln grundsätzlich untersagt, es sei denn nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft zu Unterrichtszwecken.
- § 6 Parken
- Fahrzeuge aller Art sind auf dem Schülerparkplatz so abzustellen, dass keine anderen Fahrzeuge behindert werden. Das ganze Schulgelände (sowie die Auffahrt zum Parkplatz) darf nur im Schritttempo befahren wer- den. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist verboten!
- Der Schülerparkplatz ist ein öffentlicher Parkplatz (50 Stellplätze). Die Schüler/innen haben keinen Anspruch
- auf einen Parkplatz. Im Falle einer Beschädigung von Fahrzeugen während der Dauer des Parkens übernimmt der Schulträger keine Haftung.
- § 7 Pausenzeiten, Freistunden
- In den Pausen halten sich alle Schüler/innen grundsätzlich außerhalb der Klassenräume und Flure auf. Der Parkplatz ist kein Pausenhof. Die Eingänge ins Schulgebäude und die Treppenhäuser müssen frei bleiben.
- In der 1. Pause stehen die Lehrkräfte für Gespräche nicht zur Verfügung.
- Bei Freistunden darf der Unterricht der anderen Klassen nicht gestört werden.
- Die Nutzung der Mensa ist in den Mittagspausen vorrangig den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die das Speise- und Getränkeangebot nutzen.
- § 8 Rauchen und Alkohol
- Auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Schülerparkplatzes herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
- § 9 Umgang mit Schuleigentum
- Die Einrichtungen, Lernmittel (Schulbücher) und Lehrgeräte (einschließlich Werkzeuge) sind pfleglich und sachge- mäß zu behandeln. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Generell gilt: Bei mutwilliger Beschädi- gung der Räume und Einrichtungsgegenstände haftet der/die Schüler/in.
- § 10 Ordnung, Sauberkeit
- Abfälle gehören innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes in die dafür vorgesehenen Behälter. Bitte das Mülltrennverfahren beachten!
- Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme an den Terminen zur Reinigung von Gebäuden und Au- ßenbereich verpflichtend.
- § 11 Unterrichtsräume
- Um jederzeit einen Unterricht in sauberer Umgebung zu gewährleisten, sind bei einem Wechsel des Klassenraumes oder der Lehrkraft Räume und Tafel sauber zu hinterlassen. Bei Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Der Ordnungsdienst der jeweiligen Klasse ist für die Einhaltung dieser Regeln verantwort- lich. Im Klassenbuch ist der wöchentliche Ordnungsdienst notiert.
- § 12 EDV-Anlagen und ihre Nutzung
- Die Geräte vertragen keine Flüssigkeiten, Fettfinger etc., daher darf in den EDV-Räumen grundsätzlich nicht gegessen und getrunken werden.
- Generell gilt: Bei mutwilliger Beschädigung der Räume und Einrichtungsgegenstände haftet der/die Schüler/in.
- Jede/r Schüler/in meldet schriftlich festgestellte Mängel, Beschädigungen und Verschmutzungen seines/ihres Arbeitsplatzes, so dass die Mängel schnellstens behoben werden können.
- Veränderungen der Hardware- und Softwarekonfiguration sowie das Öffnen der PCs sind strengstens unter- sagt.
- Die Installation von Software und das Herunterladen von Programmen aus dem Internet sind nicht erlaubt.
- Schulsoftware darf nicht kopiert und vervielfältigt werden.
- Webseiten mit rechtswidrigen, sittenwidrigen, pornografischen, rechtsradikalen, extremistischen oder sonsti- gen unterrichtsfremden Inhalten dürfen nicht aufgerufen, ausgedruckt oder verbreitet werden.
- Die Teilnahme an Chat-Foren bzw. Newsgroups oder anderen Online-Kommunikationsformen ohne besondere Aufforderung durch die Lehrkraft ist verboten.
- § 13 Datenschutz
- Passwörter zur Nutzung der schulischen IT-Anlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Arbeiten unter fremdem Passwort ist verboten.
- Zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht kontrolliert und speichert die Schule den Datenverkehr und das Benutzerverhalten. Jede/r Schüler/in, die/der sich an einem Rechner anmeldet, trägt mit der Anmeldung die Verantwortung für diesen Rechner. Im Server werden evtl. eingegangene Viren den Rechnern bzw. den Nut- zern zugeordnet.
- Wir weisen darauf hin, dass die Lehrkräfte die Bildschirme überwachen und die Rechner fernsteuern können. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Prüfung, ob unrechtmäßig Daten gespeichert wurden.
- § 14 Regressansprüche
- Jede/r Schüler/in hat bei Regressansprüchen der Schule/des Schulträgers mit folgenden Maßnahmen zu rechnen: Ersatz der Kosten für notwendige Reparaturen, bei EDV-Anlagen zusätzlich: Ersatz des Installationsaufwandes in Höhe von 150 €.
- Als Sanktion können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG ergriffen werden, die bis zur Entlassung aus dem Berufskolleg führen können.
- § 15 Unterrichtsbesuch und Fehlzeiten
- Pünktliches und regelmäßiges Erscheinen zum Unterricht ist Pflicht (§ 43, Abs.1 SchulG).
- Bei Fehltagen, Verspätungen, Streik der Verkehrsunternehmen sowie bei schlechten Witterungsverhältnissen melden der/die Schüler/in sich immer am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn per E-Mail bei der Klassenleitung.
- Die Entschuldigung für höchstens 2 Fehltage ist dem/der Klassenlehrer/in sofort nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs unaufgefordert vorzulegen. Bei längeren Fehlzeiten ist die Schule spätestens am zweiten Tag von dieser längeren Abwesenheit in Kenntnis zu setzen. Es ist unverzüglich, d.h. spätestens am dritten Tag der Erkrankung, eine ordnungsgemäße Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bescheinigung an die Schule zu senden.
- Bei Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (z.B. Scharlach, Keuchhusten, Diphtherie, Masern, Hepatitis, Röteln, Tuberkulose u.a.m.) ist die Klassenleitung sofort zu be- nachrichtigen
- Die formalen Vorgaben der einzelnen Fachbereiche bezüglich der Form des Entschuldigungsschreibens sind einzuhalten.
- Bei entschuldigt versäumten Klassenarbeiten/Klausuren ist der nächstmögliche schulweite Nachschreibtermin wahrzunehmen.
- Der Besuch eines Arztes stellt für sich genommen noch keinen zwingenden Entschuldigungsgrund dar. Entscheidend kommt es darauf an, dass der von dem/der Schüler/in gewählte Arzt entweder wegen der Art der Erkrankung oder wegen der besonderen Öffnungszeiten der Praxis gerade während der Unterrichtszeit aufgesucht werden muss.
- Bei einer längeren Erkrankung sind jeweils nach 14 Tagen Zwischenmitteilungen der Schule zuzuleiten.
- Bei Unterrichtsversäumnissen hat der/die Schüler/in die Pflicht, den versäumten Unterrichtsstoff unverzüglich nachzuholen. Es ist seine/ihre Aufgabe, sich erst bei seinen Mitschülern und dann bei seinen Lehrern/Lehrerin- nen nach dem Unterrichtsstoff zu erkundigen.
- §16 Unentschuldigte Fehlzeiten
- Laut § 43, Abs. 1 des Schulgesetzes NRW sind „Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unter- richt und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.“ Kommt ein nicht schulpflichti- ger Schüler bzw. eine nicht schulpflichtige Schülerin diesen Verpflichtungen nicht angemessen nach und fehlt er bzw. sie innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt
- (vgl. § 53, Abs. 4 SchulG), droht ihm bzw. ihr die Entlassung aus dem Berufskolleg.
- Fehlt ein/eine nicht mehr schulpflichtige/r Schüler/in ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt, endet das Schulverhältnis (vgl. § 47, Abs. 1, Nr. 8 SchulG).
- Unentschuldigt ist auch dann ein Fehlen, wenn die Regeln unter § 15 dieses Vertrages nicht eingehalten wer- den.
- §17 Schulische Veranstaltungen außerhalb des Stundenplans
- Durch außerunterrichtliche Veranstaltungen, z.B. Klassen- und Studienfahrten, können Kosten entstehen, die die Schülerin/der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten übernehmen müssen.
- Bestätigung
- Hiermit bestätige ich, dass ich den obigen Vertrag und die Vertragsergänzung zur Kenntnis nehme und die Rege- lungen akzeptiere. Ferner bin ich auf die Regelung zu unentschuldigten Fehlzeiten (§ 53, Abs.1, § 47, Abs.1 Nr.8 und § 43, Abs. 1 und 2 SchulG) hingewiesen worden.
Zwischen
dem Berufskolleg Neandertal, Schule des Kreises Mettmann, Koenneckestraße 25, 40822 Mettmann
nachfolgend „Berufskolleg“ genannt - und
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nachfolgend „Schüler/Schülerin“ genannt - wird folgender
Vertrag über schulische Ausbildung
geschlossen:
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Ort und Datum und Unterschrift Schüler*in
Wichtiger Hinweis
Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern muss auch der gesetzliche Vertreter unterzeichnen.
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Ort und Datum und Unterschrift gesetzliche*r Vertreter*in
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Ort und Datum und Unterschrift Klassenlehrer*in